Schutzkonzept für den Verein Kulturbude e.V.

1. Leitbild, Grundsätze und Ziele

Die Kulturbude ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Theater und theaterpädagogischen Projekten verschrieben hat. Unser Ziel ist es, eine sichere, respektvolle und förderliche Umgebung für alle Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen zu schaffen. Dieses Schutzkonzept dient dazu, Risiken zu minimieren und im Falle von Verdachtsfällen oder Vorfällen verantwortungsvoll zu handeln.

Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Gemeinschaft und Kreativität erlebt werden können. Wichtig ist uns die körperliche, geistige und emotionale Unversehrtheit aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Uns ist dabei bewusst, dass dort, wo Menschen einander begegnen immer auch ein Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern. Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit und fördern einen respektvollen, wertschätzenden Umgang miteinander, um Missbrauch, Diskriminierung und Gewalt bereits im Vorfeld zu
verhindern. Dieses Leitbild und den Verhaltenskodex veröffentlichen wir auf unserer Homepage www.kulturbude.com.

2. Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Ehrenamtliche

Unserem Verein ist ein respektvoller Umgang zwischen allen Teilnehmenden sowie allen ehrenamtlichen und freien Mitarbeitenden wichtig. Klare Grenzen sollen gewahrt werden, insbesondere im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Personen. Deshalb wird bei allen ehrenamtlichen und freien Mitarbeitenden in einem Erstgespräch die Motivation, die Kompetenzen und die persönliche Eignung der interessierten Person für die angestrebte Tätigkeit erfragt. Der Umgang mit Nähe und Distanz sowie mit Fehlverhalten, Macht und sexualisierter Gewalt wird angesprochen. Die Interessierten werden zu Ihrer Einschätzung und Haltung im Umgang mit Vermutungen und Vorfällen sexualisierter Gewalt befragt. Darüber hinaus wird auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit insbesondere bei sensiblen Themen hingewiesen und der entsprechende Verhaltenskodex unterschrieben. Für Hospitierende (z.B. Eltern, Fachkräfte) und Praktikant*innen (z.B. Schüler*innen) erfolgt die Verpflichtung auf den Verhaltenskodex und die Wahrung des Datenschutzes. Voraussetzung für die Mitarbeit ist zudem die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Dokumentation:
Die Dokumentation der oben beschriebenen Erfordernisse (unterschriebene Verhaltenskodex, Vorlage und Wiedervorlage des erweiterten Führungszeugnisses) wird in einem gesonderten Ordner, der sich beim Vorstand befindet festgehalten.

Verhaltenskodex
Unsere Haltung findet Ausdruck im folgendem Verhaltenskodex:

  1. Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder zu erhalten. Diese Haltung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg*innen, mir zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.

  2. Ich trage dazu bei, alles zu tun, damit durch meine Tätigkeit keine sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt möglich werden.

  3. Ich bemühe mich, die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum wahrzunehmen und zu respektieren.

  4. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter*in bewusst, gestalte einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und missbrauche meine Rolle nicht.

  5. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot1 und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.

  6. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch, als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.

  7. Ich will jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber vermeiden und bin ansprechbar, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt.

  8. Wenn ich eine Grenzüberschreitung bei meiner Tätigkeit bemerke oder von ihr erfahre, schaue ich nicht weg, sondern wende ich mich an die Ansprechpersonen oder an Fachberatungsstellen und lasse mich beraten.

  9. Ich werde entsprechend dem Interventionsplan meines Trägers vorgehen, wenn ich sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme.


Verhaltensregeln für den digitalen Raum

Um den verschiedenen Formen von Übergriffen im digitalen Raum v.a. in den sozialen Netzwerken zu begegnen, uns für sichere digitale Räume einzusetzen und die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:
Wir achten auf einen reflektierten Umgang mit privaten Handynummern und benutzen für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten eine dienstliche Nummer.
Die Nummern von Teilnehmenden dürfen nicht ohne deren Einwilligung an andere weitergeleitet oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen geteilt werden.Für uns ist jede Form von digitaler Belästigung inakzeptabel. Sollte diese in unserem Einflussbereich stattfinden, bringen wir sie zur Sprache, dokumentieren sie und leiten konkrete Interventionsmaßnahmen ein.


3. Verantwortung und Zuständigkeiten

Unsere Ansprechpersonen für betroffene Teilnehmende sind als Erstkontaktmöglichkeit die jeweiligen Kursleiter*innen vor Ort.
Des weiteren ist bei Bedarf sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Kursleitungen unser Schutzkonzeptbeauftragter zuständig:
Daniel Weltner, Staatlich annerkannter Erzieher, Sozialarbeiter (B.A.), Insofa
Er ist unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen: daniel.weltner@gmx.de

Betroffene können sich an unsere Ansprechpersonen wenden, um bei der Klärung ihrer Situation Unterstützung zu bekommen und nach Handlungsmöglichkeiten zu schauen. Wichtigste Aufgabe der Ansprechpersonen ist zugewandtes, aktives Zuhören und niederschwelliges Clearing.

4. Verhaltensregeln für Teilnehmende

  • Respektvoller Umgang miteinander ist verpflichtend

  • Grenzen anderer respektieren und bei Unwohlsein sofort ansprechen

  • Hinweise auf unangemessenes Verhalten ernst nehmen und melden

5. Verfahren bei Verdacht oder Vorfällen

  • Klare Meldewege: Ansprechpersonen im Verein sind bekannt und erreichbar

  • Vertrauliche Behandlung aller Hinweise und Vorfälle

  • Schutz der Betroffenen vor Repressalien

  • Zusammenarbeit mit Fachstellen, Jugendämtern oder Beratungsstellen bei Bedarf

6. Beschwerdemanagement

Rückmeldungen und Beschwerden werden wahr- und ernst genommen. Sie sind eine niedrigschwellige Möglichkeit Partizipation zu gestalten und Vorfälle jeglicher Art zu melden. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen. Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.

In unserer Einrichtung gibt es folgende Rückmelde- und Bewschwerdemöglichkeiten:

  • Feedbackbogen am Ende von Veranstaltungen (für Kinder z.B. mit Smileys zur Bewertung)

  • Regelmäßige Feedbackrunden innerhalb bestehender Gruppen

  • Bekanntmachung des Schutzkonzeptbeauftragten

9. Dokumentation und Evaluation

Eine Überprüfung des Schutzkonzepts planen wir spätestens alle fünf Jahre. Der genaue Zeitpunkt der Überprüfung ist am Ende des Schutzkonzeptes festgehalten.

Auf unsere Homepage werden folgende Inhalte dauerhaft eingefügt:

  • das Leitbild unseres Schutzkonzeptes,

  • unser Verhaltenskodex und unsere Regelungen für den digitalen Raum,

  • ein Beitrag zu den Ansprechpersonen

Das Schutzkonzept wird zur Mitgliederversammlung Anfang des Jahres 2030 erneut überprüft.